Wer muss ein Impressum angeben?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle
Anbieter einer Internetseite oder eines anderen digitalen
Dienstes gilt, wenn die Anbietenden einen geschäftlichen Zweck
verfolgen.
Für alle Abmahn-Anwälte: Hierbei handelt es sich um eine
Private Seite.